Fördermöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG bietet Handwerkerinnen und Handwerkern eine finanzielle Unterstützung von maximal 15.000 € während ihrer beruflichen Fortbildung. Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) haben Interessierte, die zum Beispiel an Meistervorbereitungslehrgängen teilnehmen wollen, einen Anspruch auf Fördermittel in Form von staatlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.
Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Die Gebühren für den Studiengang Two in one - Handwerksdesigner*in bzw. Meisterdesigner*in sowie der Fortbildung Gestalter*in im Handwerk können komplett über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Lassen Sie sich zu allen Einzelheiten der Fortbildung und möglichen Förderungen von uns im Vorfeld beraten, sprechen Sie uns gerne an!
Sprechen Sie uns an:
Stiftung Begabtenförderung
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.
Wenn Sie die Gesellen- oder Abschlussprüfung mit 87 von 100 Punkten bestehen, haben Sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterbildung zu erhalten. Drei Jahre lang gibt es jährlich 3.045,- Euro – also insgesamt 9.135,- Euro! Eine Aufnahme erfolgt zum Beginn des Folgejahres für insgesamt drei Jahre. Bewerbungsfrist ist der 30. November eines Jahres.
Weitere Informationen zu den Programmen finden Sie unter www.sbb-stipendien.de
Lassen Sie sich von uns beraten, sprechen Sie uns gerne an!